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Die Tabakgesetznovelle 2008, mit der die Voraussetzungen für das Rauchen im Gastgewerbe neu geregelt wird, ist mit 11.8.2008 im BGBl. Nr.120/2008 verlautbart worden. Die Bestimmungen traten mit 1.1.2009 in Kraft, für Adaptierungen von sogenannten „Einraumlokalen˜ gibt es eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2010. |